Die Ferien stehen vor der Tür! Die Vorfreude ist gross und die Vorbereitungen laufen voran. Doch auf was sollte bei den Versicherungen geachtet werden?
Normalerweise bestehen die Versicherungen aus den Komponenten Annullierungskosten, Personen- und Fahrzeug-Assistance die versicherbar sind. Je nach Gesellschaft kann auch ein Rechtschutz miteingeschlossen werden.
Annullierungskosten
Die Versicherung übernimmt die Annullierungskosten, wenn die Reise zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann.
Aufgepasst: Vielfach sind die Annullierungskosten in den Reiseangeboten enthalten. Sobald Sie mehrfach pro Jahr oder mit mehreren Personen (z.B. Familien) verreisen, macht es Sinn, wenn Sie die Annullierungskosten über eine separate Annullierungskosten-Versicherung lösen.
Personen-Assistance
Mit der Personen-Assistance sind Zwischenfällen gedeckt, welche eine vorzeitige Rückreise oder einen verlängerten Aufenthalt notwendig machen.
Aufgepasst: Im Bereich der Rückführungs- und Transportkosten, kann es Überschneidungen mit der Krankenkasse geben. Wer aber nur über die Grundversicherung verfügt, hat Anspruch auf 50% der Kosten (bei Transportkosten max. CHF 500/ Jahr, bei Rettungskosten innerhalb der Schweiz CHF 5000/ Jahr). Auch eine Rega-Gönnerschaft ersetzt diese Versicherungsleistungen nicht. Die Rega kann ihren Gönnerinnen und Gönnern die Rettungskosten erlassen, wenn der Einsatz durch Versicherungen ganz oder teilweise gedeckt ist. Es besteht auf diese freiwilligen Leistungen der Rega kein Rechtsanspruch. Es kann gut sein, dass die Rega ausgelastet ist und ein anderes Unternehmen aufbietet. Auch in solchen Fällen hilft die Rega-Gönnerschaft nicht weiter.
Fahrzeug-Assistance
Mit der Fahrzeug-Assistance ist eine schnelle Hilfe vor Ort und mit einem Ersatzwagen versichert. Aufgepasst: Meist erstreckt sich der Versicherungsschutz «nur» auf die Länder gemäss der grünen Karte (Europa und Mittelmeerrandstaaten). Auch welche Fahrzeuge darin enthalten sind, sollten in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Bei vielen Versicherern sind zum Beispiel gemietete Fahrzeuge nicht mitversichert.
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Fahrzeugversicherungen. Vielfach ist bereits eine Pannenhilfe mitversichert. Ob das Ersatzfahrzeug darin mit enthalten ist, gilt es zu prüfen.
Diebstahl / Gepäckversicherung
Überprüfen Sie Ihre Hausratversicherungsdeckung. In der Hausratversicherung kann eine Gepäckversicherung integriert werden. Handkehrum ist der Diebstahl aus einem Hotelzimmer mit der Aussenversicherung meist in der Grund-Hausratdeckung mitversichert. Ob der Diebstahl aus einem Fahrzeug heraus mitversichert ist, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und muss in den Versicherungsbestimmungen nachgelesen werden.
Vielfach gibt es auch Reiseversicherungen, die eine Gepäckversicherung integriert haben. Aber auch hier sollte überprüft werden, wie weit der Versicherungsschutz geht.
Versicherungsschutz der Kreditkarten
Auch bei vielen Kreditkarten sind Teile einer Reiseversicherung enthalten. Der genaue Umfang ist nach Art der Kreditkarte und Anbieter unterschiedlich.
Aufgepasst: Versicherungsschutz besteht meist nur dann, wenn die Reise über die Kreditkarte bezahlt wurde.